
Warum eine Golfpolice?
Jeder Freizeit- oder Amateurgolfer kennt das Thema. Man investiert eine Menge Geld in den Sport und das Equipment. Davon gehört oder selbst erlebt haben Sie Diebstähle aus dem Fahrzeug oder der Zweitwohnung, einfache Diebstähle auf dem Platz, Transportbeschädigungen auf Reisen, Unwetterschäden, Verkehrsunfälle und Brände.
Das ist einerseits ärgerlich, andererseits teuer! Schlimmer noch: Ihr Equipment ist bisher überhaupt nicht oder nur vollkommen unzureichend versichert.
Was ist anders?
Wir versichern bis zu 10 Jahre alte Schläger, Trolleys (auch incl. Elektroantrieb), Bag und Schirm zum Neuwert, im Anschluß daran zu 50 % des Neuwerts.
Wir versichern das übrige Equipment (Kleidung, Schuhe, etc.) zum Zeitwert, nicht versichert gelten Golfbälle und Elektrocars.
Im Totalschadenfall erheben wir keine Selbstbeteiligung, bei Teilschäden gelten
200.- € Selbstbehalt.
Unser Ausschlußkatalog ist unzweideutig: Nicht versichert gelten Beschädigungen, die die Funktion der versicherten Sachen nicht einschränken (z.B. Lackkratzer und sonstige, rein äußerliche Beschädigungen), Vergessen, Hängen- oder Liegenlassen, das Zurücklassen im Freien, Abnutzung und Verschleiß, Krieg, Innere Unruhen, Streik, Aussperrung, Kernenergie und Vorsatz, ebenso gehen Ansprüche gegenüber Beförderungsunternehmen oder Hoteliers vor – alles andere ist weltweit und rund um die Uhr versichert !
Wertermittlung
Sie selbst bestimmen die Höhe der Versicherungssumme durch einfache Ermittlung des Neuwerts Ihres Equipments.
Dies bildet die Höchstgrenze der Entschädigung, Unterversicherungen werden nicht anerechnet.
Schadenregulierung
Grundsätzlich benötigen wir geeignete Wertnachweise in Form von Anschaffungsrechnungen. Liegen diese nicht mehr vor, sollte bitte ihr Pro-Shop oder ein geeigneter Händler den Wert Ihres Besitzes dokumentieren, und ab dann die Neuanschaffungen via Rechnung bei Ihnen abgelegt werden. Im Schadenfall können wir bis zur vereinbarten Versicherungssumme nur das entschädigen, was nachgewiesen wird. Bei Verkehrsunfällen oder Diebstählen ist die polizeiliche Meldung erforderlich
Hole-in-One-Versicherung
Ein zusätzliches High-Light dieser Police ist die beitragsfrei eingeschlossene Hole-in-One-Deckung anläßlich eines offiziellen Turniers bzw. eines Einladungsturniers.
Wir entschädigen die nachgewiesenen Bewirtungskosten bis zu einer Gesamtsumme von 750.- €, der Nachweis über das Hole in One hat via Veranstalter und Betreiber der Anlage zu erfolgen.
Reine Privatrunden, unabhängig von Größe und Anzahl der Flights, zählen nicht dazu und können auch nicht entschädigt werden.
Best practice - Beispiele für Schadensfälle
Beispiel A:
Der Golfspieler belädt nach einer Runde seinen PKW, fährt nach Hause,
und stellt das Fahrzeug schlichtweg vor der Haustür ab, ohne seine
Ausrüstung, u.a. den neuen Titan-Caddy, noch am selben Tage zu
entladen. In der Nacht stehlen unbekannte Täter das Fahrzeug samt
Equipment. Die Schadenhöhe beträgt 6.000.- €.
Beispiel B:
Nach einer Turnierrunde stellen die Teilnehmer ihr Equipment unmittelbar
vor dem Clubhaus ab. Zunächst geht`s an die Bar, um den
wohlverdienten Drink zu genießen, danach geht`s unter die Dusche. Die
Zeit zwischen Bar und Dusche reichte, um 2 teure Hölzer den „Besitzer
wechseln“ zu lassen. Die Schadenhöhe betrug 800.- €.
Beispiel C:
Nach einem Langstreckenflug rollt aus dem Sondergepäckband des
Airports so etwas Ähnliches wie die Golfausrüstung heraus. Neben dem
erheblich beschädigten Bag sind alle Schläger verbogen, Airline und
Veranstalter zahlen erst nach erheblichem Gezeter einen kleinen Zeitwert
von 500.- €. Bei insgesamt 2.500.- € Schadenhöhe kommen wir für den
Differenzbetrag auf.

